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Überarbeitung der Überspannungsschutz-Normen

DIN VDE 0100-443 und DIN VDE 0100-534 regeln, wann Überspannungsschutz in Niederspannungsanlagen erforderlich ist und wo und wie er eingebaut werden muss. Beide Normen wurden überarbeitet und sind zum 1. Oktober 2016 in Kraft getreten. Welche Auswirkungen haben die Änderungen in der Praxis?

Die wohl wichtigste Änderung betrifft die Auswahlkriterien für die Notwendigkeit von Überspannungsschutz. Bislang war er nur dann zwingend vorgeschrieben, wenn Auswirkungen auf Menschenleben (etwa Anlagen für Sicherheitszwecke), auf öffentliche Einrichtungen (etwa Ausfall von öffentlichen Diensten) oder auf Gewerbe- oder Industrieaktivitäten zu erwarten waren. Zukünftig ist er ohne Ausnahme immer dann erforderlich, wenn in der betrachteten baulichen Anlage Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II betrieben werden.

Da davon ausgegangen werden kann, dass solche Betriebsmittel in nahezu jedem Gebäude zum Einsatz kommen, ist zukünftig auch in Wohngebäuden Überspannungsschutz vorgeschrieben. Die Vorschrift greift primär bei neu zu errichtenden Gebäuden.

Je nach Konstellation ist also mindestens ein Typ 2-Ableiter am Speisepunkt der Anlage zu installieren.

Weitere Änderungen betreffen z. B. die Länge der Anschluss- und Erdungsleitungen und den neu definierten Begriff des Schutzbereichs – damit ist die maximale Entfernung zwischen Überspannungsschutz und dem zu schützenden Betriebsmittel gemeint.

Typ 2-Ableiter
Quelle: Phoenix Contact

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